Definition Arbeitsschutz (persönliche Schutzausrüstung) Handwerkliche und körperliche Arbeit bergen immer ein gewisses Risiko. Mithilfe von Arbeitsschutz lässt sich dieses weitgehend reduzieren. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verfolgt dabei mit dem Grundsatz alle Beschäftigten wirksam vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen ein ähnliches Ziel. Dabei regelt das Arbeitsschutzgesetz die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers für alle Tätigkeitsbereiche. Neben dem bloßen Schutz ist ein uneingeschränktes und angenehmes Arbeiten bei der Auswahl von Arbeitsschutz essenziell. Eine Maßnahme zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes ist eine angemessene Ausrüstung der Beschäftigten mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
FAQ 1. In welche Bereiche lässt sich persönliche Schutzausrüstung (PSA) unterteilen? Arbeitsschutz bzw. PSA (persönliche Schutzausrüstung) ist in vielen Branchen konkret durch gesetzliche Regeln vorgeschrieben und muss seitens des Arbeitgebers nach (ArbSchG) kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Folglich finden sie bei uns folgende Artikel:
2. Wie unterscheidet sich Arbeitskleidung und Arbeitsschutzkleidung? Arbeitskleidung ist sämtliche Kleidung, die auf der Arbeit getragen wird. Es gelten somit nicht unbedingt gesetzliche Vorschriften. So ist man beispielsweise bei der Büroarbeit keiner körperlichen Gefahr ausgesetzt. Arbeitsschutzkleidung unterliegen hingegen bestimmten Vorschriften. Durch unterschiedliche Anforderungen je nach Tätigkeit sind unterschiedliche Arten von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) nötig.
3. Wo kaufe ich Arbeitsschutz (persönliche Schutzausrüstung) am besten? Hohe Sicherheit, Tragekomfort und Funktionalität des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz - die richtige persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist entscheidend für eine effiziente und schonende Arbeit. Daher gibt es in Deutschland ein breites Netz an Fachhändlern mit kompetenter Beratung.